Gemeinnützigkeitrecht Die Rechtsanwaltskanzlei Zoll berät Sie nachhaltig und kompetent im Gemeinnützigkeitrecht. Viele gesellschaftlich engagierte Menschen organisieren ihre Tätigkeit in entsprechender Form. Das ist gut so und wichtig für die Rechtssicherheit der Beteiligten! Wir beraten Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften, Kirchen, kirchliche Organisationen und andere Unternehmensformen auf dem Gebiet der Gemeinnützigkeit, des Körperschaftsrechts und Steuerrechts.
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Gestaltung Ihrer Satzung nach den steuerrechtlichen Erfordernissen der Steuerbe- günstigung (sog. "Gemeinnützigkeit") und Ihren eigenen geschäftlichen Bedürfnissen
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Mittelverwendung entsprechend Ihren gemeinnützigen Zwecken
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Vorstands- und Aufsichtsratshaftung in der gemeinnützigen Organisation
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Vermeidung von Verstößen gegen Gemeinnützigkeitsvorschriften
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Schulung von Gremien, Mitgliedern und Mitarbeitern zu rechtlichen Fragen und Anforderungen der Gemeinnützigkeit und Bewältigung der ehrenamtlichen Tätigkeit in der Vereinsorganisation Beratung von Vereinen, Stiftungen und anderen Körperschaften über inneren Aufbau, Organisation, Arbeitsabläufe und Compliance
Ihr Ansprechpartner für Beratung: Rechtsanwalt Stefan Zoll